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Hotel Birschel Mühle,  Schleusenstraße 8, 45525 Hattingen
Inh. MaCappa GmbH
Im folgenden "Hotel Birschel-Mühle" gennant
Vertragspartner im folgenden "Gast" genannt

Liebe Gäste, bitte beachten Sie, das die Geschäftsbedingungen des Hotel Birschel-Mühle Bestandteile aller Verträge sind und Sie diese mit Ihrer Buchung/Auftragserteilung anerkennen.

§ 1 Abschluss des Vertrages

  • Der Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Bekunden des Gastes und durch die Annahme des Hotel Birschel-Mühle zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich  (E-Mail, Fax).

§ 2 Zimmernutzung, Zimmerübergabe und Abreise

  • Die  Zimmernutzung durch den Gast erfolgt ausschließlich zu Beherbungszwecken.

  • Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

  • Das Hotel Birschel-Mühle hat das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben sofern der Gast nicht angereist ist oder eine andere Vereinbarung getroffen wurde, ohne dass der Gast hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

  • Der Besteller von Gruppenbuchungen übermittelt schriftlich bis spätestens 2 Tage vor Anreise dem Hotel Birschel-Mühle die Namensliste der Gäste.

  • Die Zimmer müssen vom Gast am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein.

     

§ 3 Stornofristen und Rücktrittskosten

  • kostenfrei- wenn eine schriftliche Stornierung bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag dem Hotel Birschel-Mühle zugeht.

  • danach behält das Hotel Birschel-Mühle die Anzahlung des Gastes ein bzw. ist berechtigt 25% der vereinbarten Leistung zu berechnen.

  • 80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises wird vom Hotel Birschel-Mühle in Rechnung gestellt, wenn der Gast erst 1Tag vor dem Anreisetag storniert oder nicht anreist.

§ 4 Rücktritt/Kündigung,  das Hotel Birschel-Mühle ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn:

  • der Gast eine fällige Leistung nicht erbringt

  • die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer nicht zu vertretende Umstände durch das Hotel Birschel-Mühle unmöglich ist

  • der Gast irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht

  • der Gast den Namen des Hotel Birschel-Mühle mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht

  • das Hotel Birschel-Mühle begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel- und Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

     

§ 5 Preise, Zahlungen

 

  • Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preiselisten bzw. der getroffenen Buchungsvereinbarung zwischen dem Gast und dem Hotel Birschel-Mühle.

  • Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z.Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Gastes

  • Alle vom Hotel Birschel-Mühle gestellten Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

 

§ 6 Haftung des Gastes gegenüber dem Hotel Birschel-Mühle

  • Der Gast  haftet dem Hotel Birschel-Mühle gegenüber für alle durch ihn oder seine Gäste mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden oder Forderungen gesamtschuldnerisch.

  • Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich dem Hotel Birschel-Mühle anzuzeigen.

  • Für eingebrachte Gegenstände des Gastes haftet das Hotel Birschel-Mühle nach den Bestimmungen des BGB, es sei denn, das Zimmer oder das Behältnis, aus dem Gegenstände entwendet wurden, waren unverschlossen.

  • Wertgegenstände bedürfen zur Haftung in jedem Falle einer Hinterlegung gegen entsprechender Quittung an der Rezeption.

     

§ 7 Haftungsausschluss des Hotel Birschel-Mühle

  • Das Hotel Birschel-Mühle ist berechtigt, zur Erfülllung einzelner Bestandteile von Rahmenprogrammen incl. Transfers, welche beim Hotel Birschel-Mühle durch den Vertragspartner gebucht wurden, etwaige Subunternehmen zu beauftragen. Das Hotel Birschel-Mühle handelt stets im Namen und Auftag des Vertragspartners, im Sinne eines Vermittlers und ist für die ordnungsmäßige Erfüllung der Leistungen des jeweiligen Subunternehmers nicht haftbar. Ergeben sich etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen einen Subunternehmer, sind diese vom Vertragspartner beim Subunternehmer direkt anzumelden. Die Rechnungslegung des Hotel Birschel-Mühle an den Vertragspartner und dessen Verpflichtung zur Zahlung bleiben hiervon unberührt.

     

§ 8 Sonstiges

  • Änderungen in der Zimmervergabe, der Technik, der zugesagten Räume oder Rahmenprogramme sind zulässig, soweit dadurch keine wesentliche Interessen des Vertragspartners betroffen sind.

  • Es gilt deutsches Recht

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hattingen